Das deutsche Gesetz schützt (zu Recht) ziemlich gut das "Recht am eigenen Bild". Bei den meisten Fotos ist die Rechtslage klar: man benötigt für die Veröffentlichung eine Erlaubnis der abgelichteten Person(en).
Bei aller Sorgfalt, entweder eine Freigabe der abgelichteten Person(en) zu beschaffen, oder die Abwägung zu treffen, ob dieses für ein Bild nicht erforderlich ist, kann es hier und da dazu kommen, dass Personen abgelichtet und die Bilder veröffentlicht werden, und diese Person(en) damit nicht einverstanden sind.
Es gibt aber auch zahlreiche Ausnahmen, denn oft ist es ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen bei Foto`s die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen, Umzügen u.s.w. gemacht worden sind.
Haben Sie sich auf einem Foto entdeckt und sind mit der Veröffentlichung des Bildes nicht einverstanden, so wenden Sie sich bitte nicht gleich an Ihren Anwalt. Teilen Sie uns einfach die Rubrik und das entsprechende Bild mit und wir werden es dann aus den Seiten entfernen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.